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Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) der Abfallwirtschaftsbranche Mit der Novelle der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 (BGBl. I Nr.48, S.2298) hält das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht.
Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren werden auf eine elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.
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